0. Geltung, Begriffe, Rang

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Tätigkeit der Handelsvertreter im Direktvertrieb von skinmade einschließlich Vergütungssystem, Geräteüberlassung, Datenschutz, Compliance, Laufzeit sowie Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(2) Begriffe: „Direkt-Verkauf“ ist der vom Handelsvertreter persönlich generierte Monatsumsatz mit Endkundinnen und Endkunden auf Basis der von skinmade freigegebenen Preise. „Ebene E1“ („E1“) umfasst alle vom Handelsvertreter direkt geworbenen Personen und Studios/Spas im Strukturvertrieb. „Ebene E2“ („E2“) umfasst alle Personen und Studios/Spas, die von Mitgliedern der Ebene E1 direkt geworben wurden; „Ebene E3“ („E3“) entsprechend alle Personen und Studios/Spas, die von Mitgliedern der Ebene E2 direkt geworben wurden. „Aktiv“ ist, wer im betreffenden Kalendermonat einen Direkt-Verkauf von mindestens 250 € erzielt. „Aktive Mitglieder“ sind Personen und Studios/Spas in E1, E2 oder E3, die im betreffenden Monat aktiv sind. „Teamgröße“ ist die Summe aller aktiven Mitglieder in E1, E2 und E3.

(3) Rangfolge: Individuelle, schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

(4) Es besteht kein Gebietsschutz und keine Alleinvertriebsrechte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrieb von skinmade im Außenauftritt als „Exklusiver Vertrieb“ bezeichnet wird; hieraus folgt kein Gebietsschutz und keine Alleinvertriebsrechte.

1. Vertragsgegenstand und Pflichten

(1) Der Handelsvertreter akquiriert und betreut Endkunden sowie Studios/Spas, führt Produktdemonstrationen und Onboardings durch und pflegt sämtliche geschäftsrelevanten Aktivitäten im von skinmade vorgegebenen CRM‑System.

(2) Der Handelsvertreter nutzt ausschließlich freigegebene Preise, Werbeaussagen und die Corporate Identity von skinmade. Medizinische Heilsversprechen sind untersagt.

(3) Der Handelsvertreter ist unternehmerisch selbständig tätig, organisiert Steuern und Abgaben eigenverantwortlich und zeigt statusrelevante Änderungen unverzüglich an.

(4) Zwischen den Parteien besteht kein Arbeitsverhältnis und keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Unternehmens.

2. Zuordnung, Aktivität, Inaktivität, Re-Zuordnung und Online-Bestellungen

(1) Provisionen stehen dem Handelsvertreter für solche Geschäfte zu, die er im Sinne von § 87 HGB vermittelt oder wesentlich angebahnt hat oder die mit Kunden abgeschlossen werden, die er für Geschäfte gleicher Art geworben hat. Provisionszuordnung erfolgt nach dem Grundsatz der tatsächlichen Verursachung. Die rechtzeitige und vollständige Dokumentation der Kundenbeziehung und der wesentlichen Vertriebsaktivitäten im von skinmade vorgegebenen CRM-System begründet eine widerlegbare Vermutung für die Zuordnung. Zwingende gesetzliche Ansprüche nach §§ 87, 87a HGB bleiben unberührt.

(2) Rein eingehende („Inbound“-)Abschlüsse ohne erkennbaren werblichen oder beratenden Beitrag des Handelsvertreters begründen grundsätzlich keinen Vergütungsanspruch. Hat der Handelsvertreter die Kundin oder den Kunden jedoch zuvor nachweisbar für skinmade gewonnen und betreut, werden diese Umstände bei der Zuordnung nach Abs. 1 angemessen berücksichtigt.

(3) Online- und Affiliate-Bestellungen: Bestellungen über den persönlichen Link des Handelsvertreters gelten als dessen Direkt-Verkäufe. Bestellungen über den persönlichen Link des Sponsors werden dem Sponsor zugeordnet. Anrechnungen setzen jeweils die Aktivität des betreffenden Handelsvertreters im Sinne von Ziff. 0 (2) im betreffenden Monat voraus; eine Schonfrist von zwei Monaten kann von skinmade gewährt werden. Ab dem dritten Monat ohne Aktivität kann skinmade verwaiste Kunden nach einer transparenten, sachlichen Logik (insbesondere PLZ- oder Gebietslogik) aktiven Handelsvertretern oder einem zentralen Vertriebskanal von skinmade zuordnen. Zwingende gesetzliche Ansprüche nach §§ 87, 87a HGB bleiben unberührt.

(4) Ein Handelsvertreter gilt als „vorübergehend inaktiv“, wenn er in einem Kalendermonat die in Ziff. 0 (2) definierte Aktivitätsschwelle nicht erreicht. Er gilt als „dauerhaft inaktiv“, wenn er in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten nicht aktiv war. Vorübergehende Inaktivität allein führt nicht zum Verlust bereits entstandener Provisionsansprüche oder zur automatischen Re-Zuordnung von Kunden.

(5) Bestandskunden eines dauerhaft inaktiven Handelsvertreters können aus sachlichem Grund neu zugeordnet werden, insbesondere bei dauerhafter Inaktivität im Sinne von Abs. 4, wiederholten schweren Pflichtverletzungen, systematischen Compliance-Verstößen oder auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin/des Kunden. skinmade informiert den betroffenen Handelsvertreter hierüber in Textform mit einer Frist von mindestens 30 Kalendertagen zum Monatsende; die Neuzuordnung wirkt jeweils zum ersten Tag des Folgemonats.

(6) Ab dem Zeitpunkt der Neuzuordnung nach Abs. 3 und 5 entstehen Provisionsansprüche des bisherigen Handelsvertreters für künftige Geschäfte mit diesen Kunden grundsätzlich nur noch, wenn er deren Abschluss ausnahmsweise im Sinne von § 87 Abs. 3 HGB maßgeblich verursacht hat. Bereits entstandene oder gesetzlich angelegte Provisionsansprüche, insbesondere nach §§ 87, 87a HGB, bleiben von der Neuzuordnung unberührt.

(7) Es wird weder ein geografisches Gebiet noch ein Kundenkreis exklusiv zugewiesen; andere Handelsvertreter oder sonstige Vertriebspartner dürfen parallel tätig werden. Die interne Zuordnung nach dieser Ziffer dient der fairen und praktikablen Verteilung von Betreuungs- und Vergütungsansprüchen und lässt zwingende gesetzliche Rechte des Handelsvertreters unberührt.

3. Vergütung

3.1 Direktverkaufsprovision (eigene Umsätze)

(1) Der Handelsvertreter erhält für seine eigenen Direkt-Verkäufe eine prozentuale Provision auf den von skinmade abgerechneten Nettoumsatz (ohne Umsatzsteuer, nach Abzug von Rabatten, Skonti und Gutschriften).

(2) Die Höhe der Direktverkaufsprovision hängt von der erreichten Karrierestufe gemäß Ziff. 4 ab. Die jeweils geltenden Prozentsätze ergeben sich aus der Vergütungstabelle „Karrierestufen und Provisionen Strukturvertrieb“ (Anlage 2), die Bestandteil dieses Vertrages ist.

(3) Änderungen der Karrierestufe wirken jeweils nur für künftige Abrechnungszeiträume. Ein Rückstufungseffekt innerhalb eines bereits abgelaufenen Kalendermonats findet nicht statt.

3.2 Teamprovision im Strukturvertrieb

(1) Zusätzlich zur Direktverkaufsprovision erhält der Handelsvertreter eine Teamprovision auf die Umsätze seines Teams in den Ebenen E1, E2 und E3.

(2) Bemessungsgrundlage ist der monatliche Nettoumsatz der aktiven Mitglieder in E1, E2 und E3 mit skinmade-Produkten und -Services, der dem Handelsvertreter nach Maßgabe der Zuordnungsregeln gemäß Ziff. 2 zugeordnet ist.

(3) Die Höhe der Teamprovisionssätze in den Ebenen E1, E2 und E3 richtet sich nach der vom Handelsvertreter erreichten Karrierestufe und ergibt sich aus der Vergütungstabelle „Karrierestufen und Provisionen Strukturvertrieb“ (Anlage 2).

(4) Mehrfachvergütungen desselben Umsatzes an verschiedene Personen in derselben Ebene sind ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Zuordnungs- und Reihenfolgeregeln der Ziff. 2.

3.3 Abrechnung, Fälligkeit, Einwendungen

(1) Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Grundlage der Abrechnung ist der im jeweiligen Monat bei skinmade eingegangene und nicht stornierte Umsatz (Zahlungseingangsprinzip). Retouren und Gutschriften mindern die Umsätze im Gutschriftsmonat.

(2) skinmade erstellt die Provisionsabrechnung grundsätzlich bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats und zahlt fällige Provisionsguthaben spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Folgemonats aus. Ein Mindest-Auszahlungsbetrag von 25 € kann von skinmade festgelegt werden; darunterliegende Guthaben werden in den Folgemonat übertragen.

(3) skinmade ist berechtigt, Abrechnungen aus sachlichen Gründen zu korrigieren, insbesondere bei Retouren, Stornierungen, offensichtlichen Rechenfehlern oder Überzahlungen. Über wesentliche Korrekturen wird der Handelsvertreter informiert.

(4) Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt, sofern kein offensichtlicher Fehler vorliegt.

3.4 Vergütungs-Notfallklausel (temporäre Anpassung)

(1) Tritt eine außergewöhnliche, nicht von skinmade verursachte Störung ein, die die Kalkulation von skinmade wesentlich beeinträchtigt (insbesondere behördliche oder gesetzliche Maßnahmen, erhebliche und anhaltende Störungen von Lieferketten oder Logistik, längerfristiger Ausfall kritischer IT-Infrastruktur oder Dienstleister, Naturereignisse/Höhere Gewalt oder außergewöhnliche Rohstoff- oder Energiepreisspitzen), können Vergütungsparameter vorübergehend angepasst werden. Es handelt sich um eine Ausnahmeklausel; ihre Anwendung ist auf seltene Sondersituationen beschränkt.

(2) Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich die Deckungsbeitrag-II-Marge um mindestens 10 % oder die Stückkosten um mindestens 15 % gegenüber dem Durchschnitt der letzten drei Monate verändern.

(3) Vorübergehende Maßnahmen können insbesondere die Anpassung einzelner Provisionssätze, Staffeln oder Caps um maximal 20 % (relativ), die befristete Anpassung von Bonusbedingungen oder die Verschiebung der Auszahlung auf den nächstfolgenden Abrechnungsmonat umfassen. Rückwirkungen auf bereits entstandene Provisionsansprüche nach §§ 87, 87a HGB sind ausgeschlossen.

(4) Maßnahmen nach dieser Klausel werden dem Handelsvertreter in Textform mit Begründung und Angabe der Datenbasis mitgeteilt. Bei Änderungen von Provisionssätzen, Staffeln oder Caps beträgt der Vorlauf grundsätzlich 30 Kalendertage ab Zugang der Mitteilung; bei reinen Verschiebungen von Auszahlungszeitpunkten kann ein Vorlauf von 14 Kalendertagen ausreichend sein. Bei zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben kann die Mitteilung zum geforderten Zeitpunkt erfolgen.

(5) Die Geltung der Maßnahmen ist auf maximal drei Monate begrenzt; eine einmalige Verlängerung um weitere drei Monate ist möglich, sofern die Störung fortbesteht. Danach gilt automatisch die zuletzt gültige Standardvergütung.

(6) Entfällt der Notfall vorzeitig oder erweist sich die Maßnahme ex post als offensichtlich überhöht, erfolgt ein angemessener Ausgleich („True-Up“) in der nächsten Abrechnung.

(7) Bei erstmaliger Aktivierung dieser Klausel steht dem Handelsvertreter ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitstermin zu. Macht er hiervon keinen Gebrauch, gelten die befristeten Maßnahmen als akzeptiert. Diese Klausel geht als lex specialis Ziff. 16 vor.

4. Rollen und Qualifikation

(1) Im Strukturvertrieb von skinmade bestehen folgende Karrierestufen:
– Botschafter,  
– Experte,  
– Senior Experte,  
– Teamleitung,  
– Senior Teamleitung,  
– Area Manager und  
– Director.

(2) Die Zuordnung zu einer Karrierestufe richtet sich nach den nachstehenden Qualifikationsvoraussetzungen. Maßgeblich sind die jeweils am Ende eines Kalendermonats vorliegenden Werte (Direkt-Verkäufe, aktive Mitglieder in E1, E2 und E3).

(3) Die Qualifikationsvoraussetzungen im Überblick:

– Botschafter: Start mit einem ersten Hautanalyse-Event (Onboarding und aktive Teilnahme an der Einführungsschulung).  
– Experte: Erreichen eines kumulierten Direkt-Verkaufs von mindestens 500 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten.  
– Senior Experte: Erreichen von mindestens 3 aktiven Mitgliedern in Ebene E1.  
– Teamleitung: Erreichen von mindestens 4 aktiven Mitgliedern in Ebene E1 und mindestens 6 aktiven Mitgliedern in Ebene E2.  
– Senior Teamleitung: Erreichen von mindestens 6 aktiven Mitgliedern in Ebene E1 und mindestens 10 aktiven Mitgliedern in Ebene E2.  
– Area Manager: Erreichen von mindestens 8 aktiven Mitgliedern in Ebene E1, mindestens 20 aktiven Mitgliedern in Ebene E2 und mindestens 40 aktiven Mitgliedern in Ebene E3.  
– Director: Erreichen von mindestens 12 aktiven Mitgliedern in Ebene E1, mindestens 40 aktiven Mitgliedern in Ebene E2 und mindestens 100 aktiven Mitgliedern in Ebene E3.

(4) Für die Einstufung in eine Karrierestufe ist stets die höchste im jeweiligen Kalendermonat erfüllte Stufe maßgeblich. Eine einmal erreichte Karrierestufe bleibt mindestens für den Folgemonat erhalten; skinmade kann den Handelsvertreter herabstufen, wenn die Voraussetzungen in mehreren aufeinanderfolgenden Monaten nicht mehr erfüllt sind.

(5) Erreicht ein Mitglied in der Downline dieselbe Karrierestufe wie sein unmittelbarer Sponsor, kann skinmade für den entsprechenden Downline-Strang ein „Break-away“ vorsehen: Ab dem Folgemonat erhält der Sponsor auf die Umsätze dieses Strangs keine Teamprovision mehr; dies lässt seine Direkt-Verkäufe und sonstigen Teamumsätze unberührt.

(6) Weitere rollenbezogene Rechte und Pflichten, insbesondere hinsichtlich Geräteüberlassung, Schulungen und Verantwortlichkeiten, ergeben sich aus den übrigen Bestimmungen dieser AGB (insbesondere Ziff. 5 und Ziff. 6).

5. Geräte‑Policy – Smart‑Spectrum‑System

(1) Ab der Rolle Experte kann skinmade dem Handelsvertreter nach Freigabe und Schulung das Messsystem leihweise überlassen; Eigentum verbleibt bei skinmade.

(2) Inventar‑Tracking per Seriennummer mit Quartalsabgleich und Stichproben‑Audit.

(3) Bei Vertragsende oder auf schriftliche Aufforderung ist das Messsystem innerhalb von 10 Kalendertagen auf eigene Kosten an die von skinmade benannte Adresse zurückzusenden. Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, kann skinmade für die weitere Nutzung und Vorenthaltung eine tägliche Nutzungsentschädigung von bis zu 20 € je vollem Kalendertag verlangen, bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Die Nutzungsentschädigung orientiert sich am marktüblichen Nutzungs- und Abnutzungswert eines vergleichbaren Systems und stellt keine Vertragsstrafe dar; skinmade kann geringere Beträge festsetzen. Nach 21 Tagen darf skinmade Ersatz beschaffen; gezahlte Nutzungsentschädigungen werden auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

(4) Inaktivität > 60 Tage: Rückgabeaufforderung mit 14‑Tage‑Frist.

(5) Defekt/Verlust binnen 48 Stunden melden; angemessener Selbstbehalt kann gesondert vereinbart werden.

(6) Nutzung ausschließlich zu skinmade‑Zwecken; keine Weitergabe an Dritte; Gefahrübergang bei Nutzung des Versandlabels mit Übergabe an den benannten Frachtführer.

6. Pflichten, Marketing und Compliance

(1) Einhaltung von Marken‑, Preis‑ und Kommunikationsrichtlinien; ausschließlich freigegebene Aussagen; keine Heilsversprechen.

(2) Keine Bestellungen im Namen Dritter; faire Beratung.

(3) Teilnahme an Schulungen und Einhaltung der Compliance‑Vorgaben.

7. Datenschutz – AVV und TOMs

(1) Der Handelsvertreter verarbeitet personenbezogene Daten von Interessenten, Endkundinnen und Endkunden sowie Ansprechpartnern in eigener Verantwortung, soweit er über Zwecke und Mittel der Verarbeitung selbst entscheidet (z. B. Planung und Durchführung eigener Termine, Kommunikation über eigene Kanäle, lokale Verwaltung von Kontakten). In diesen Fällen ist er Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(2) Soweit der Handelsvertreter personenbezogene Daten ausschließlich in von skinmade bereitgestellten Systemen (insbesondere CRM-, E-Sign- und Portalsysteme) und ausschließlich zur Durchführung der von skinmade vorgegebenen Prozesse verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter von skinmade. Für diese Verarbeitung gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1), die vorrangig Anwendung findet.

(3) Die für den Handelsvertreter verbindlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in Anlage 1a beschrieben.

(4) Die Informationen nach Art. 13/14 DSGVO stellt skinmade in Anlage 1b zur Verfügung; der Handelsvertreter unterstützt skinmade bei der Erfüllung dieser Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen, soweit dies erforderlich ist.

(5) Gesundheitsdaten aus der Hautanalyse werden nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person und ausschließlich in den hierfür vorgesehenen, von skinmade freigegebenen Systemen verarbeitet.

8. Haftung

(1) Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit: Haftung nach Gesetz.

(2) Leichte Fahrlässigkeit: nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf typischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Übliche Abnutzung des Geräts ist abgegolten; weitergehende Schäden nach Gesetz.

9. Aufrechnung, Zurückbehalt, Abtretung

(1) Aufrechnung durch den Handelsvertreter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

(2) skinmade kann gegen fällige Provisionsansprüche mit eigenen fälligen Gegenansprüchen (Geräte, Retouren, Schadensersatz) aufrechnen.

(3) Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis.

(4) Abtretung von Ansprüchen ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.

10. Probephase und Performance

(1) Die ersten drei Monate gelten als Probephase.

(2) Bei wesentlichen Zielverfehlungen: Abmahnung und angemessene Heilungsfrist; bei anhaltender Pflichtverletzung außerordentliche Kündigung möglich.

11. Rechtsstellung, Wettbewerbsverbot, Kundenschutz

(1) Kein Arbeitsverhältnis; Weisungsfreiheit in Zeit, Ort und Ablauf.

(2) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit angemessener Karenzentschädigung.

(3) Während der Laufzeit unzulässige Abwerbung aktiver Teammitglieder und gezielte Störung bestehender Vertragsbeziehungen untersagt.

12. Geheimhaltung

(1) Vertrauliche Informationen sind während der Vertragslaufzeit und zwei Jahre nach deren Ende geheim zu halten.

13. Eigentum, Arbeitsmittel, Rückgabe

(1) Überlassene Unterlagen, Muster und Geräte bleiben Eigentum von skinmade und sind auf Verlangen oder nach Vertragsende zurückzugeben. Ziff. 5 gilt ergänzend.

14. Laufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung

(1) Der Vertrag beginnt am im One-Pager genannten Datum und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich wie folgt gekündigt werden:

– im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat,

– im zweiten Vertragsjahr mit einer Frist von zwei Monaten,

– ab dem dritten Vertragsjahr mit einer Frist von drei Monaten,

jeweils zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und ist an die im One-Pager bzw. im CRM-System hinterlegten Kontaktdaten zu richten. skinmade kann Kündigungen gegenüber dem Handelsvertreter an die zuletzt von diesem mitgeteilte E-Mail-Adresse richten.

(4) Nach Vertragsende bleiben bereits entstandene oder gesetzlich angelegte Provisionsansprüche, insbesondere nach §§ 87, 87a HGB, unberührt. § 87 Abs. 3 HGB (Provisionsanspruch für nach Vertragsende abgeschlossene, vom Handelsvertreter überwiegend verursachte Geschäfte innerhalb angemessener Frist) gilt uneingeschränkt.

(5) Unmittelbar nach Vertragsende gelten die vom Handelsvertreter geworbenen und bis dahin zugeordneten Kunden als verwaist. skinmade ist berechtigt, diese Kunden einem zentralen Vertriebskanal von skinmade oder anderen Handelsvertretern zuzuordnen und künftig selbst oder über andere Personen zu betreuen. Die Neuzuordnung wirkt nur für zukünftige Geschäfte; zwingende Provisionsansprüche des Handelsvertreters für vor Vertragsende oder nach § 87 Abs. 3 HGB begründete Geschäfte bleiben unberührt.

(6) Ein etwaiger Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB bleibt unberührt und kann nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden. Die gesetzliche Ausschlussfrist nach § 89b Abs. 4 HGB (Geltendmachung spätestens innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrags) gilt.

(7) Nach Vertragsende ist der Handelsvertreter verpflichtet, alle von skinmade überlassenen Arbeitsmittel und Unterlagen (insbesondere Messsysteme, Muster, Marketingmaterial, Zugangsdaten und vertrauliche Dokumente) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen, an die von skinmade benannte Adresse zurückzugeben. Ziff. 5 (Geräte-Policy) gilt entsprechend; insbesondere bleibt die dort geregelte Nutzungsentschädigung für verspätete Rückgabe unberührt.

(8) Personenbezogene Daten, die der Handelsvertreter außerhalb der von skinmade bereitgestellten Systeme verarbeitet hat und für die er Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu löschen oder – soweit zulässig und vereinbart – an skinmade zu übergeben. Für die in den Systemen von skinmade verarbeiteten Daten gelten die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1) sowie der TOMs (Anlage 1a); diese sehen insbesondere Lösch- und Rückgabepflichten nach Vertragsende vor.

(9) Nach Vertragsende hat der Handelsvertreter jeglichen Anschein fortbestehender Vertretungsmacht zu vermeiden und Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit skinmade (z. B. Logos, Bezeichnungen, Links) aus seinen Auftritten, Profilen und Marketingmaterialien zu entfernen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

15. Gerichtsstand, Recht, Schriftform, Salvatorisch

(1) Deutsches Recht; soweit zulässig, Gerichtsstand Stuttgart.

(2) Änderungen/Ergänzungen in Schriftform; elektronische Signatur zulässig.

(3) Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

16. Änderungen dieser AGB

(1) Änderungen wirken nur für die Zukunft; bereits entstandene oder fällige Ansprüche – insbesondere Provisionen nach §§ 87, 87a HGB – bleiben unberührt.

(2) Zulässige Gründe: Änderungen von Gesetzen/Rechtsprechung; behördliche/aufsichtsrechtliche Anforderungen; wesentliche Markt‑, Kosten‑ oder Systemänderungen; Produkt‑/Kanal‑/IT‑Anpassungen; Klarstellungen ohne wirtschaftliche Verschlechterung.

(3) Verfahren: Mitteilung in Textform mit Begründung; Vorlauf 30 Tage ab Zugang. Pflichtänderungen können sofort zum geforderten Zeitpunkt wirksam werden.

(4) Sonderkündigungsrecht: Bei nicht nur geringfügigen Nachteilen außerordentliche Kündigung bis zum Wirksamkeitsdatum; ohne Kündigung gelten die Änderungen ab dem Datum (Zustimmungsfiktion). Nicht nur geringfügig ist eine voraussichtliche aggregierte Provisionsminderung > 10 % pro Monat.

(5) Provisionen: Änderungen der Vergütungsparameter gelten erst ab dem ersten vollen Abrechnungsmonat nach Ablauf der Frist gemäß Abs. 3; keine Rückwirkung auf entstandene Ansprüche. Neutrale/verbessernde und rein technische Anpassungen ohne wirtschaftliche Verschlechterung können sofort gelten.

(6) HGB‑Carve‑out: Zwingende Rechte und Pflichten des HGB, insbesondere §§ 87, 87a, 89b HGB, bleiben unberührt; der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB ist nicht abdingbar.

(7) Mitteilung/Nachweis: E‑Mail an die im CRM hinterlegte Adresse; Bereitstellung einer speicher‑/druckbaren PDF im Vertreterportal bzw. E‑Sign‑Paket.

(8) Redaktionelle Änderungen: reine Text‑/Layout‑Korrekturen, Aktualisierung von Kontaktdaten, Links oder Bezeichnungen ohne materielle Wirkung können mit kurzer Mitteilung sofort in Kraft treten.

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Anlage 1 – Auftragsverarbeitungsvertrag

Präambel. skinmade (Verantwortlicher) beauftragt den Handelsvertreter als Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese in den von skinmade bereitgestellten IT-Systemen (insbesondere CRM-, E-Sign- und Portalsysteme) und ausschließlich nach Weisung von skinmade verarbeitet werden. Die Bestimmungen konkretisieren Art. 28 DSGVO.

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung. Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in den in der Präambel genannten Systemen im Rahmen von Akquise- und Betreuungsprozessen, Termin- und Pipeline-Management sowie Provisionsabrechnung und Reporting für skinmade. Die Laufzeit entspricht der Dauer des Handelsvertretervertrags; darüber hinaus gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen.

2. Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien. Verarbeitet werden Kontakt‑ und Kommunikationsdaten von B2B‑Ansprechpartnern, Endkundendaten sowie – nach ausdrücklicher Einwilligung – Ergebnisse der Hautanalyse (besondere Kategorien). Zwecke sind Beratung, Verkauf, Kundenservice, Terminsteuerung und Abrechnung.

3. Weisungsgebundenheit. Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung von skinmade; bei Zweifeln Aussetzung und Anforderung einer Weisung.

4. Vertraulichkeit und Schulung. Zugriff habende Personen werden schriftlich auf Vertraulichkeit verpflichtet und regelmäßig geschult.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen. Die umzusetzenen TOMs ergeben sich aus Anlage 1a; Nachweise über die Umsetzung werden auf Anfrage bereitgestellt.

6. Unterauftragsverhältnisse. Einsatz nur nach vorheriger Genehmigung; Verpflichtung der Unterauftragsverarbeiter mit gleichwertigen Pflichten; Überwachung der Einhaltung.

7. Unterstützungspflichten. Unterstützung bei Betroffenenrechten, Meldungen von Datenschutzvorfällen (unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden), Datenschutz‑Folgenabschätzungen und Anfragen von Aufsichtsbehörden.

8. Nachweise und Auditrechte. Bereitstellung geeigneter Nachweise; Auditrecht von skinmade nach angemessener Ankündigung.

9. Drittlandübermittlungen. Zulässig nur mit geeigneten Garantien oder Angemessenheitsbeschluss.

10. Rückgabe und Löschung. Nach Vertragsende oder Weisung Löschung innerhalb von 10 Tagen oder – bei Aufbewahrungspflichten – Sperrung und spätere Löschung; Nachweis der Durchführung.

11. Haftung und Aufwände. Haftung nach DSGVO/BDSG; erforderliche Aufwände werden erstattet, soweit zuvor abgestimmt und nicht Grundpflichten betreffen.

Anlage 1a – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

(1) Zugriffsschutz: Rollenbasierte Berechtigungen, individuelle Accounts, starke Passwörter und 2‑Faktor‑Authentifizierung für alle Systeme mit Personenbezug.

(2) Vertraulichkeit: Verschlüsselung ruhender Daten auf Endgeräten; Transportverschlüsselung (TLS) bei Übermittlung; keine dauerhaften lokalen Kopien aus dem CRM.

(3) Integrität/Verfügbarkeit: Aktuelle Sicherheits‑Patches und Virenschutz, gesicherte Backups, Wiederanlauf‑ und Notfallprozesse; Änderungskontrolle.

(4) Organisation: Dokumentierte Einwilligungs‑ und Weisungsprozesse, Schulungen mindestens jährlich, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

(5) Protokollierung: Nachvollziehbare Protokolle für Zugriffe und Änderungen in den produktiven Systemen; regelmäßige Auswertung.

(6) Vorfallsmanagement: Meldeweg und Erstbewertung binnen 24 Stunden ab Kenntnis; Maßnahmen‑ und Kommunikationsplan.

(7) Austritt/Löschung: Standardisierter Lösch‑ und Rückgabeprozess inkl. Bestätigung gegenüber skinmade; sichere Datenträgervernichtung.

(8) Kommunikation: Keine Nutzung privater Cloud‑Dienste oder unsicherer Messenger für personenbezogene Daten; Freigabe durch skinmade erforderlich.

Anlage 1b – Informationsblatt nach Art. 13/14 DSGVO

Verantwortlicher: skinmade GmbH, Robert‑Koch‑Straße 2, 70563 Stuttgart, privacy@skinmade.de.

Zwecke und Rechtsgrundlagen: Verarbeitung von B2B‑Kontaktdaten und Endkundendaten zur Vertragsanbahnung und ‑durchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Kundenkommunikation und Vertriebssteuerung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Gesundheitsdaten aus der Hautanalyse werden ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).

Empfänger: Interne Stellen bei skinmade, Handelsvertreter im Rahmen der Weisung, beauftragte Dienstleister (IT, CRM, E‑Sign) auf Basis von Auftragsverarbeitungsverträgen; Behörden nur bei gesetzlicher Verpflichtung.

Drittlandübermittlungen: Nur bei geeigneten Garantien (Standardvertragsklauseln) oder Angemessenheitsbeschluss.

Speicherdauer: B2B‑Daten für die Dauer der Vertragsbeziehung und entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; Endkundendaten bis Zweckerreichung bzw. Widerruf der Einwilligung.

Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbeitung aus berechtigtem Interesse, Widerruf erteilter Einwilligungen sowie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Pflicht zur Bereitstellung: B2B‑Kontaktdaten sind zur Zusammenarbeit erforderlich; Hautanalyse ohne Einwilligung nicht möglich.

Anlage 2 – Vergütungstabelle „Karrierestufen und Provisionen“

Die Provisionssätze im Direktverkauf sowie die Teamprovisionssätze in den Ebenen E1, E2 und E3 ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Die Tabelle ist Bestandteil dieses Vertrages.

Karrierestufe

Provision Direktverkauf

Teamprovision E1

Teamprovision E2/E3

Botschafter

20 %

E1 – 5 %

E2 – 2 %, E3 – 1 %

Experte

40 %

E1 – 5 %

E2 – 2 %, E3 – 1 %

Senior Experte

40 %

E1 – 7,5 %

E2 – 2 %, E3 – 1 %

Teamleitung

40 %

E1 – 9 %

E2 – 3 %, E3 – 2 %

Senior Teamleitung

40 %

E1 – 12 %

E2 – 3 %, E3 – 2 %

Area Manager

40 %

E1 – 14,5 %

E2 – 5 %, E3 – 4 %

Director

40 %

E1 – 15,5 %

E2 – 10 %, E3 – 9 %